Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung

Die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie ist von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Beihilfen gewährleistet, denn die Verhaltenstherapie ist Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung.

 

Privat Krankenversicherte erhalten die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch Ihre Krankenversicherung, die in der Regel die Kosten - entsprechend der Richtlinien des jeweilig abgeschlossenen Vertrages des Versicherten - übernimmt. Die Abrechnung erfolgt nach der "Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten" (GOP).

 

Die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen ist möglich.

 

Selbstzahler umgehen Formalitäten mit Ihren Krankenversicherungen. Wird von Ihnen beispielsweise der Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung angestrebt, mag es sinnvoll erscheinen, die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch eine Krankenversicherung zu vermeiden. Die Grundlage für die Kosten der psychotherapeutischen Leistungen auf einer Selbstzahlerbasis bildet die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Ein individueller Kostenvoranschlag kann nach einem Erstgespräch erstellt werden.

 

Berufsgenossenschaften übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die psychische Erkrankung in deren Zuständigkeitsbereich fällt, beispielsweise wenn sich eine Traumatisierung infolge eines Unfalls oder Überfalls am Arbeitsplatz ausbildet.